Ihr Anwalt für Architektenrecht

Ansprüche sichern und Bauprojekt erfolgreich abschließen mit durchsetzungsstarker Rechtsberatung

VERGÜTUNG ZUVERLÄSSIG ERHALTEN | HAFTUNG MINIMIEREN

Bauprojekte sind komplexe Vorhaben. Baumängel, Verzögerungen oder Schäden am Bau können zu Streitigkeiten zwischen den Parteien führen und Ansprüche infrage stellen.

Schützen und verteidigen Sie Ihre erbrachten Leistungen im Bauvorhaben mit einem erfahrenen und durchsetzungsstarken Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht.


Damit Sie als Architekt Ihre verdiente Vergütung erhalten, muss immer eine vollständige Prüffähigkeit der Schlussrechnung gegeben sein.

Markus Länge - Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber

"Nicht selten kommt es bei Bauprojekten zu Hindernissen und Schwierigkeiten, die meist nur mit rechtlichem Beistand bewältigt werden können. Als Fachanwalt für Architektenrecht sehe ich mich als langfristigen Partner meiner Mandanten, der von Anfang an für die nötige rechtliche Sicherheit sorgt und Sie beständig bei Ihren Projekten unterstützt."

Sorgen abgeben - Sicherheit bekommen

Rechtssicherer Schutz für Sie und Ihr Bauprojekt

Ansprüche durchsetzen

Damit Sie als Architekt Ihre verdiente Vergütung erhalten, muss immer eine vollständige Prüffähigkeit gegeben sein.


Ich unterstütze Sie bereits bei der Erstellung prüffähiger Schlussrechnungen und setze Ihre Vergütungsansprüche erfolgreich für Sie durch.

Sicherheit erlangen

Rechtssichere Verträge, prüffähige Abrechnungen und die Gewissheit, im Fall von Schäden am Bau stark vertreten zu werden:

 

Ich setze meine tiefe Fachexpertise für die Sicherung Ihrer Rechte ein.

Sorgen loswerden

Stärken dort konzentrieren, wo sie gebraucht werden. 


Fokussieren Sie sich dank erstklassiger Rechtsberatung und Vertretung vollständig auf Ihre Bauprojekte und lassen Sie rechtliche Sorgen hinter sich.

Steine im WEG

Belastende Herausforderungen für Architekten

Fachanwalt für Bau Baurecht
1.

Komplexität der Verträge:

Baurecht ist ein komplexes Thema, da Bauprojekte in ihrer Größe und Komplexität stark variieren und immer mehrere Gewerke involviert sind. Es ist wichtig, dass Ihr Vertrag alle wesentlichen Aspekte des Projekts angemessen berücksichtigt, um mögliche Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden, bei Mängeln ausreichend abgesichert zu sein und Ihre Vergütung in vollem Umfang zu erhalten.

2.

Bausummenüberschreitungen:

Nicht selten liegen die Kosten am Ende eines Bauvorhabens höher als die zu Beginn von Ihnen ermittelten Baukosten. Damit Sie für die Kostenüberschreitungen nicht selber aufkommen müssen, ist es wichtig, bereits vorab die richtigen rechtlichen Vorkehrungen getroffen zu haben.

3.

Haftungen:

Als Architekt tragen Sie enorme Verantwortung für die Planung, Überwachung und Fertigstellung eines Bauprojekts und können bei Mängeln oder Verzögerungen persönlich haftbar gemacht werden. Bereits bei der Vertragsschließung sollten Sie daher darauf achten, dass die nötigen Vorkehrungen getroffen und Klauseln definiert sind, um Sie vor übermäßiger Haftbarkeit zu schützen.

4.

Vergütungsfragen:

Besonders bei größeren Projekten kann Ihre Vergütung an bestimmte Leistungsziele geknüpft und somit in mehrere Abschnitte aufgeteilt sein. Das macht Abrechnungen und Schlussrechnungen mitunter sehr komplex und fehleranfällig. Als Architekt sollten Sie von Beginn an darauf achten, dass Ihr Vertrag klare Zahlungsbedingungen enthält und Ihre Abrechnungen nach HOAI korrekt sind.


ABRECHNUNGSFALLEN AUFDECKEN

Schützen Sie sich vor unberechtigten Kürzungen

prof bau und architektenrecht

Sie sind Architekt und benötigen Unterstützung in der Erstellung Ihrer Schlussrechnung oder sehen sich bereits Einwänden Ihres Kunden gegenüber, dass Ihre Abrechnung nicht prüffähig sei?


Es ist völlig verständlich, dass Sie nach getaner Arbeit für Ihre Leistung bezahlt werden wollen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Vergütungsansprüche durchzusetzen.


Wenden Sie sich an einen Experten für Architektenrecht, wenn die Prüffähigkeit Ihrer Abrechnungen angezweifelt wird. Ich prüfe alle vorliegenden Dokumente und Verträge und erarbeite für Sie eine sichere Lösung.


Folgende Punkte gilt es zu prüfen:

  • Ob die Abrechnung im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen steht
  • Welche Leistungsphasen gemäß HOAI Gegenstand des Auftrags sind
  • Ob alle vereinbarten Leistungen erbracht wurden
  • Wann der Vertrag geschlossen wurde
  • Ob Kosten und Ausgaben im vereinbarten Rahmen erfolgten
  • Ob die Abrechnung plausibel ist und keine Unstimmigkeiten, Fehler oder potenzielle Schwachstellen enthält

Eine Abrechnung unter Beachtung aller Vorgaben der HOAI ist immer eine Herausforderung. Durch meine anwaltliche Beratung stelle ich eine nachvollziehbare Schlussrechnung sicher, die Ihr Auftraggeber in der Regel anstandslos akzeptiert.

Fachanwalt für Bau und Architektenrecht

Vorsorge statt Nachsorge

Immer auf aktuellstem Wissensstand & über Ihre Rechte informiert sein

Die Honorarstrukturen für Architekten basieren auf der in Deutschland geltenden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die korrekte Festlegung Ihres Honorars erfordert von Projektbeginn an ein gründliches Verständnis dieser gesetzlichen Vorschriften und eine genaue Analyse der erbrachten Leistungen.

Besonders praxisrelevant: Nach aktueller Rechtssprechung (Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Juli 2019) sind Unterschreitungen der HOAI-Mindestsätze zulässig, nachdem der EUGH die bisherige HOAI im Hinblick auf die Verbindlichkeit der Mindestsätze als europarechtswidrig bewertet hatte.

Es ist nun zu differenzieren zwischen Altfällen aus der Zeit vor dem 01.01.2021 und Verträgen ab dem 01.01.2021., für welche das staatliche Preisrecht nicht mehr bindend ist. Als Anwalt für Architektenrecht prüfe ich Ihren Fall und unterstütze Sie bei der korrekten Erstellung Ihrer Schlussrechnung.

Lassen Sie Ihre Verträge vom Experten prüfen

Die HOAI ist nach dem EuGH-Urteil im Wandel. Als Anwalt für Architektenrecht kenne ich die aktuellen Rechtsprechungen und verschaffe Ihnen Sicherheit für Ihre Abrechnung.

  • Festlegung von Mindest- und Höchstsätzen der Vergütung ist mit geltendem Europarecht nicht vereinbar
  • Die Folge: Auswirkungen auf Neu- und Alt-Verträge
  • Lassen Sie Ihre Ansprüche vom Experten prüfen und sicherstellen

Ertragreich einigen

Standhafte Konfliktlösung bei Mängeln und Streitigkeiten

Kleinere Baumängel oder größere Schäden am Bauprojekt können immer auftreten und für Sie als betroffenen Architekten immense Konsequenzen mit sich ziehen. Ob Planungsfehler oder Überwachungsfehler, im Falle von Schäden am Bau, für die Sie als Architekt verantwortlich gemacht werden, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht einschalten. 

Sichere Grundlage schaffen: Frühzeitig eingeschaltet, sorge ich dafür, dass Ihr Vertrag bereits Mechanismen zur Streitbeilegung enthält und Sie nicht übermäßig haftbar gemacht werden können.

Mediation und außergerichtliche Lösung: Durch zielgerichtete und durchsetzungsstarke Verhandlungen erwirke ich eine bevorzugt außergerichtliche Auflösung der Streitigkeiten, wodurch erhebliche Kosten eingespart werden können.

rechtsanwälte bau und architektenrecht

Starke Beratung & Verteidigung

Mein Leistungsportfolio für Architekten

  • Rechtlicher Beistand für Architekten
  • Sicherung und Durchsetzung Ihrer Honoraransprüche
  • Erstellung und Verhandlung von Verträgen
  • Erstellung prüffähiger Schlussrechnungen
  • Beistand bei Planungsfehlern und Bau-Überwachungsfehlern
  • Anstreben einer außergerichtlichen Lösung
  • Verhandlungen und Lösungsfindung mit allen beteiligten Parteien
Rechtsanwälte

Sie haben Leistungen erbracht, jetzt müssen diese auch entlohnt werden! 

Für Bauunternehmer und Handwerker

Wählen Sie einen starken Vertreter für Ihre Interessen

Bau und Architektenrecht

Als Fachanwalt für Bau und Architektenrecht berate ich auch Bauunternehmer und Handwerker in Bezug auf Baumaßnahmen, Mängel und Abrechnungsfragen. 

Vertragsgestaltung: Eine individuelle Gestaltung Ihrer Verträge ist dringend geboten, um spätere Auseinandersetzungen und hohe Kosten zu vermeiden. 

Durchsetzung von Werklohnansprüchen für das Bauunternehmen: Sie möchten Ansprüche für erst nachträglich erteilte Zusatzaufträge geltend machen? In der Praxis werden diese Aufträge oftmals nur mündlich vereinbart, sodass es für den Bauunternehmer Beweisprobleme geben kann.

Abwehr unberechtigter Forderungen wegen Bauverzögerungen: 
Insbesondere hier gilt es, die vertraglichen Regelungen genau zu prüfen. Dabei spielt besonders der Begriff der “höheren Gewalt” eine große Rolle, also Umstände, die von keiner Partei zu vertreten sind. Zuletzt betraf dies vor allem Bauverzögerungen, welche auf die Pandemie zurückzuführen sind.

jetzt Kontaktieren

Ich kümmere mich um

Geltendmachung von Planungs- und Bauüberwachungsmängel

Abwehr ungerechtfertigter Mängelforderungen und Gewährleistungsansprüchen

Durchsetzung von Werklohnansprüchen

Baubegleitende Rechtsberatung

Erstellung und Verhandlung von Verträgen

Klärung haftungsrechtlicher Fragen

Bauträgerrecht

bau und architektenrecht

Von Experte zu Experte

Erfolgreich bauen 

bau und architektenrecht
  • Abwehr oder Einforderung Ihrer Ansprüche
  • Sorgenfreiheit dank Rechtssicherheit
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Starke Verteidigung auch vor Gericht
Anwalt Markus Länge
Markus Länge 

Gründer der Fachanwaltskanzlei Länge

Tel: ++0800 5893420472
post@fachanwalt-laenge.de

Über den Gründer der Kanzlei

Leistungen anerkennen lassen mit erfahrenem Rechtsanwalt 

Seit über fünfzehn Jahren berate und vertrete ich Architekten, Ingenieure und andere Unternehmer und Betriebe in allen Themen des Bau- und Architektenrechts.

Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung und Spezialisierung auf Ihr Themengebiet, indem Sie Ihre Leistungen und Bauvorhaben von mir rechtlich absichern und durchsetzen lassen.

  • 100 % korrekte Vertragsgestaltung für eine sichere Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Lösungsorientierte Verhandlungsweise für außergerichtliche Einigungen in Ihrem Interesse
  • Sorgenfreiheit durch schnelle Erreichbarkeit und kompetente Rechtsberatung speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten

Der Ablauf unserer Zusammenarbeit 

In 3 Schritten zum sorgenfreien Projektabschluss

1

Unkompliziert Kontakt aufnehmen

Nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular auf dieser Website, um mir einfach und bequem Ihre Situation zu schildern.

2

Zeitnahe Rückmeldung bekommen

Ich melde mich innerhalb von 72 Stunden mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten bei Ihnen zurück.

3

Erfolgreiche Zusammenarbeit beginnen

Wenn Sie mit meinem Angebot einverstanden sind, beginnt das Mandatsverhältnis, bei dem ich mich mit voller Stärke für Ihre Interessen einsetzen werde.

Schlau am Bau 

Soforthilfe im Architektenrecht

Bei jedem Bauprojekt kommen unterschiedliche Gewerke und Interessensgemeinschaften zusammen, um das Projekt erfolgreich abzuschließen, aber auch um Ihre eigenen Interessen gewinnbringend durchzusetzen. Nehmen Sie Kontakt mit meiner Kanzlei auf, für eine starke Verteidigung Ihrer Rechte.

"

"Kontaktieren Sie mich für ein klärendes Erstgespräch. Ich melde mich innerhalb von 72 Stunden zurück". 

Länge Rechtsanwalt
Markus Länge

Fachanwalt und Kanzleiinhaber

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