Ihr Anwalt für Architektenrecht
Ansprüche sichern und Bauprojekt erfolgreich abschließen mit durchsetzungsstarker Rechtsberatung
VERGÜTUNG ZUVERLÄSSIG ERHALTEN | HAFTUNG MINIMIEREN
Bauprojekte sind komplexe Vorhaben. Baumängel, Verzögerungen oder Schäden am Bau können zu Streitigkeiten zwischen den Parteien führen und Ansprüche
infrage stellen.
Schützen und verteidigen Sie Ihre erbrachten Leistungen im Bauvorhaben mit einem erfahrenen und durchsetzungsstarken Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Damit Sie als Architekt Ihre verdiente Vergütung erhalten, muss immer eine vollständige Prüffähigkeit der Schlussrechnung gegeben sein.

Markus Länge - Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber
"Nicht selten kommt es bei Bauprojekten zu Hindernissen und Schwierigkeiten, die meist nur mit rechtlichem Beistand bewältigt werden können. Als Fachanwalt für Architektenrecht sehe ich mich als langfristigen Partner meiner Mandanten, der von Anfang an für die nötige rechtliche Sicherheit sorgt und Sie beständig bei Ihren Projekten unterstützt."


Sorgen abgeben - Sicherheit bekommen
Rechtssicherer Schutz für Sie und Ihr Bauprojekt
Ansprüche durchsetzen
Damit Sie als Architekt Ihre verdiente Vergütung erhalten, muss immer eine vollständige Prüffähigkeit gegeben sein.
Ich unterstütze Sie bereits bei der Erstellung prüffähiger Schlussrechnungen und setze Ihre Vergütungsansprüche erfolgreich für Sie durch.
Sicherheit erlangen
Rechtssichere Verträge, prüffähige Abrechnungen und die Gewissheit, im Fall von Schäden am Bau stark vertreten zu werden:
Ich setze meine tiefe Fachexpertise für die Sicherung Ihrer Rechte ein.
Sorgen loswerden
Stärken dort konzentrieren, wo sie gebraucht werden.
Fokussieren Sie sich dank erstklassiger Rechtsberatung und Vertretung vollständig auf Ihre Bauprojekte und lassen Sie rechtliche Sorgen hinter sich.
Steine im WEG
Belastende Herausforderungen für Architekten

1.
Komplexität der Verträge:
Baurecht ist ein komplexes Thema, da Bauprojekte in ihrer Größe und Komplexität stark variieren und immer mehrere Gewerke involviert sind. Es ist wichtig, dass Ihr Vertrag alle wesentlichen Aspekte des Projekts angemessen berücksichtigt, um mögliche Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden, bei Mängeln ausreichend abgesichert zu sein und Ihre Vergütung in vollem Umfang zu erhalten.
2.
Bausummenüberschreitungen:
Nicht selten liegen die Kosten am Ende eines Bauvorhabens höher als die zu Beginn von Ihnen ermittelten Baukosten. Damit Sie für die Kostenüberschreitungen nicht selber aufkommen müssen, ist es wichtig, bereits vorab die richtigen rechtlichen Vorkehrungen getroffen zu haben.
3.
Haftungen:
Als Architekt tragen Sie enorme Verantwortung für die Planung, Überwachung und Fertigstellung eines Bauprojekts und können bei Mängeln oder Verzögerungen persönlich haftbar gemacht werden. Bereits bei der Vertragsschließung sollten Sie daher darauf achten, dass die nötigen Vorkehrungen getroffen und Klauseln definiert sind, um Sie vor übermäßiger Haftbarkeit zu schützen.
4.
Vergütungsfragen:
Besonders bei größeren Projekten kann Ihre Vergütung an bestimmte Leistungsziele geknüpft und somit in mehrere Abschnitte aufgeteilt sein. Das macht Abrechnungen und Schlussrechnungen mitunter sehr komplex und fehleranfällig. Als Architekt sollten Sie von Beginn an darauf achten, dass Ihr Vertrag klare Zahlungsbedingungen enthält und Ihre Abrechnungen nach HOAI korrekt sind.
ABRECHNUNGSFALLEN AUFDECKEN
Schützen Sie sich vor unberechtigten Kürzungen

Sie sind Architekt und benötigen Unterstützung in der Erstellung Ihrer Schlussrechnung oder sehen sich bereits Einwänden Ihres Kunden gegenüber, dass Ihre Abrechnung nicht prüffähig sei?
Es ist völlig verständlich, dass Sie nach getaner Arbeit für Ihre Leistung bezahlt werden wollen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Vergütungsansprüche durchzusetzen.
Wenden Sie sich an einen Experten für Architektenrecht, wenn die Prüffähigkeit Ihrer Abrechnungen angezweifelt wird. Ich prüfe alle vorliegenden Dokumente und Verträge und erarbeite für Sie eine sichere Lösung.
Folgende Punkte gilt es zu prüfen:
Eine Abrechnung unter Beachtung aller Vorgaben der HOAI ist immer eine Herausforderung. Durch meine anwaltliche Beratung stelle ich eine nachvollziehbare Schlussrechnung sicher, die Ihr Auftraggeber in der Regel anstandslos akzeptiert.

Vorsorge statt Nachsorge
Immer auf aktuellstem Wissensstand & über Ihre Rechte informiert sein
Die Honorarstrukturen für Architekten basieren auf der in Deutschland geltenden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die korrekte Festlegung Ihres Honorars erfordert von Projektbeginn an ein gründliches Verständnis dieser gesetzlichen Vorschriften und eine genaue Analyse der erbrachten Leistungen.
Besonders praxisrelevant: Nach aktueller Rechtssprechung (Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Juli 2019) sind Unterschreitungen der HOAI-Mindestsätze zulässig, nachdem der EUGH die bisherige HOAI im Hinblick auf die Verbindlichkeit der Mindestsätze als europarechtswidrig bewertet hatte.
Es ist nun zu differenzieren zwischen Altfällen aus der Zeit vor dem 01.01.2021 und Verträgen ab dem 01.01.2021., für welche das staatliche Preisrecht nicht mehr bindend ist. Als Anwalt für Architektenrecht prüfe ich Ihren Fall und unterstütze Sie bei der korrekten Erstellung Ihrer Schlussrechnung.
Lassen Sie Ihre Verträge vom Experten prüfen
Die HOAI ist nach dem EuGH-Urteil im Wandel. Als Anwalt für Architektenrecht kenne ich die aktuellen Rechtsprechungen und verschaffe Ihnen Sicherheit für Ihre Abrechnung.
Ertragreich einigen
Standhafte Konfliktlösung bei Mängeln und Streitigkeiten
Kleinere Baumängel oder größere Schäden am Bauprojekt können immer auftreten und für Sie als betroffenen Architekten immense Konsequenzen mit sich ziehen. Ob Planungsfehler oder Überwachungsfehler, im Falle von Schäden am Bau, für die Sie als Architekt verantwortlich gemacht werden, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht einschalten.
Sichere Grundlage schaffen: Frühzeitig eingeschaltet, sorge ich dafür, dass Ihr Vertrag bereits Mechanismen zur Streitbeilegung enthält und Sie nicht übermäßig haftbar gemacht werden können.
Mediation und außergerichtliche Lösung: Durch zielgerichtete und durchsetzungsstarke Verhandlungen erwirke ich eine bevorzugt außergerichtliche Auflösung der Streitigkeiten, wodurch erhebliche Kosten eingespart werden können.

Starke Beratung & Verteidigung
Mein Leistungsportfolio für Architekten

Sie haben Leistungen erbracht, jetzt müssen diese auch entlohnt werden!
Für Bauunternehmer und Handwerker
Wählen Sie einen starken Vertreter für Ihre Interessen

Als Fachanwalt für Bau und Architektenrecht berate ich auch Bauunternehmer und Handwerker in Bezug auf Baumaßnahmen, Mängel und Abrechnungsfragen.
Vertragsgestaltung: Eine individuelle Gestaltung Ihrer Verträge ist dringend geboten, um spätere Auseinandersetzungen und hohe Kosten zu vermeiden.
Durchsetzung von Werklohnansprüchen für das Bauunternehmen: Sie möchten Ansprüche für erst nachträglich erteilte Zusatzaufträge geltend machen? In der Praxis werden diese Aufträge oftmals nur mündlich vereinbart, sodass es für den Bauunternehmer Beweisprobleme geben kann.
Abwehr unberechtigter Forderungen wegen Bauverzögerungen: Insbesondere hier gilt es, die vertraglichen Regelungen genau zu prüfen. Dabei spielt besonders der Begriff der “höheren Gewalt” eine große Rolle, also Umstände, die von keiner Partei zu vertreten sind. Zuletzt betraf dies vor allem Bauverzögerungen, welche auf die Pandemie zurückzuführen sind.
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Ich kümmere mich um
Geltendmachung von Planungs- und Bauüberwachungsmängel
Abwehr ungerechtfertigter Mängelforderungen und Gewährleistungsansprüchen
Durchsetzung von Werklohnansprüchen
Baubegleitende Rechtsberatung
Erstellung und Verhandlung von Verträgen
Klärung haftungsrechtlicher Fragen
Bauträgerrecht

Von Experte zu Experte
Erfolgreich bauen

Über den Gründer der Kanzlei
Leistungen anerkennen lassen mit erfahrenem Rechtsanwalt
Seit über fünfzehn Jahren berate und vertrete ich Architekten, Ingenieure und andere Unternehmer und Betriebe in allen Themen des Bau- und Architektenrechts.
Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung und Spezialisierung auf Ihr Themengebiet, indem Sie Ihre Leistungen und Bauvorhaben von mir rechtlich absichern und durchsetzen lassen.
Der Ablauf unserer Zusammenarbeit
In 3 Schritten zum sorgenfreien Projektabschluss
1
Unkompliziert Kontakt aufnehmen
Nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular auf dieser Website, um mir einfach und bequem Ihre Situation zu schildern.
2
Zeitnahe Rückmeldung bekommen
Ich melde mich innerhalb von 72 Stunden mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten bei Ihnen zurück.
3
Erfolgreiche Zusammenarbeit beginnen
Wenn Sie mit meinem Angebot einverstanden sind, beginnt das Mandatsverhältnis, bei dem ich mich mit voller Stärke für Ihre Interessen einsetzen werde.
Schlau am Bau
Soforthilfe im Architektenrecht
Bei jedem Bauprojekt kommen unterschiedliche Gewerke und Interessensgemeinschaften zusammen, um das Projekt erfolgreich abzuschließen, aber auch um Ihre eigenen Interessen gewinnbringend durchzusetzen. Nehmen Sie Kontakt mit meiner Kanzlei auf, für eine starke Verteidigung Ihrer Rechte.
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"Kontaktieren Sie mich für ein klärendes Erstgespräch. Ich melde mich innerhalb von 72 Stunden zurück".

Markus Länge
Fachanwalt und Kanzleiinhaber
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